Grundstückgewinnsteuer berechnen

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Das müssen Sie wissen


Beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in der Schweiz kann die Grundstückgewinnsteuer anfallen. Diese Steuer wird auf den erzielten Gewinn erhoben, also der Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem ursprünglichen Kaufpreis. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie die Grundstückgewinnsteuer berechnet wird, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonal geregelte Steuer, die beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie soll sicherstellen, dass Gewinne aus Immobilienverkäufen besteuert werden, ähnlich wie Kapitalgewinne bei anderen Investitionen.

Die Steuer fällt nur an, wenn ein tatsächlicher Gewinn beim Verkauf erzielt wird. Verluste oder eine Nullrechnung bedeuten, dass keine Steuer zu zahlen ist.

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die Berechnung basiert auf folgender Formel:

🔹 Grundstückgewinn = Verkaufspreis – (Kaufpreis + Investitionen + Verkaufsnebenkosten)

1. Verkaufspreis

Das ist der Betrag, den Sie für die Immobilie oder das Grundstück erhalten.

2. Anschaffungskosten

Dazu zählen:

✅ Der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks

✅ Notariats- und Grundbuchgebühren beim Kauf

3. Investitionen und wertvermehrende Aufwendungen

Haben Sie Renovationen oder Umbauten vorgenommen, die den Wert der Immobilie steigern? Diese können von der Steuer abgezogen werden. Dazu gehören:

✅ Anbau eines Wintergartens

✅ Erneuerung von Küche oder Bad

✅ Wärmedämmung oder energetische Sanierungen

Achtung: Laufende Unterhaltskosten wie Reparaturen oder Gartenpflege sind nicht abziehbar.

4. Verkaufsnebenkosten

Dazu gehören:

✅ Notariats- und Grundbuchgebühren beim Verkauf

✅ Maklergebühren

✅ Inseratskosten

Steuersätze und Haltefrist: Wovon hängt die Steuerhöhe ab?

Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer variiert je nach Kanton und der Dauer des Immobilienbesitzes.

1. Steuerhöhe nach Kanton

Jeder Kanton hat eigene Tarife für die Grundstückgewinnsteuer. In einigen Kantonen gibt es eine progressive Besteuerung, in anderen gilt ein fester Satz.

2. Haltefrist – Je länger der Besitz, desto niedriger die Steuer

Viele Kantone belohnen eine langfristige Eigentümerschaft mit einer Steuerermäßigung. Wer seine Immobilie länger hält, zahlt oft weniger:

📌 Verkauf nach 2 Jahren: Hohe Steuer

📌 Verkauf nach 20 Jahren: Steuerermäßigung oder sogar Steuerfreiheit in manchen Kantonen

Kann die Grundstückgewinnsteuer vermieden oder reduziert werden?

Ja, es gibt einige Möglichkeiten:

Staffelung durch Haltefrist: Je länger Sie die Immobilie besitzen, desto geringer fällt die Steuer aus.

Wertvermehrende Investitionen nachweisen: Sammeln Sie Rechnungen für Renovationen, um diese vom Gewinn abzuziehen.

Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung: Wer eine neue Immobilie als Ersatz kauft, kann unter bestimmten Bedingungen die Steuer aufschieben.

Fazit: Grundstückgewinnsteuer clever berechnen und optimieren

Die Grundstückgewinnsteuer kann einen erheblichen Betrag ausmachen, doch mit guter Planung lässt sich die Steuerlast reduzieren. Entscheidend sind Faktoren wie der Anschaffungspreis, wertvermehrende Investitionen und die Haltedauer der Immobilie. Da die Besteuerung kantonal unterschiedlich geregelt ist, lohnt sich eine Beratung durch einen Experten oder Steuerberater.

💡 Tipp: Nutzen Sie Online-Rechner oder wenden Sie sich an einen Immobilienprofi, um eine präzise Berechnung zu erhalten!


Falls Sie Fragen haben oder eine professionelle Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 😊

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